Barrierefreiheitserklärung
Stand 29. Juli 2025Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain objekte.jmberlin.de veröffentlichten Sammlung online des Jüdischen Museums Berlin und wurde zuletzt am 29. Juli 2025 überarbeitet.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungs- gesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die technische Überprüfung wurde vom Jüdischen Museum Berlin im Juli 2025 durch eine Selbstbewertung durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist weitgehend barrierefrei. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzer*innenfreundlichkeit sind wir bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards (derzeit BITV 2.0) einzuhalten und die aktuell noch bestehenden Barrieren abzubauen:
Screenreader Kompatibilität:
ARIA-Rollen-Attribute in Formularfeldern haben ungültige Werte. (Für ARIA- Rollen müssen gültige Werte angegeben sein, damit sie die beabsichtigten Hilfsfunktionen erfüllen können.)
Einige Formularelemente sind nicht mit Labels verknüpft. (Durch Labels wird gewährleistet, dass Steuerelemente für Formulare von Hilfstechnologien wie Screenreadern richtig angesagt werden.)
Einige Schaltflächen in Formularen haben keinen für Screenreader zugänglichen Namen. (Wenn eine Schaltfläche keinen zugänglichen Namen hat, wird sie von Screenreadern als "Schaltfläche" angesagt, was sie für Nutzer, die auf Screenreader angewiesen sind, unbrauchbar macht.)
Einige Links haben keinen leicht erkennbaren Namen. (Linktext, der leicht erkennbar, eindeutig und fokussierbar ist, verbessert die Navigation für Screenreader-Nutzer. Dies gilt auch für alternativen Text für Bilder, die als Links verwendet werden.)
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Lindenstraße 9-12
10969 Berlin
Deutschland
T +49 (0)30 259 93 300
info@jmberlin.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungs- stelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
T +49 (0)30 18 527 2805
F +49 (0)30 18 527 2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de