Schuldbrief von Juden aus Magdeburg und Umgebung für den Erzbischof Albrecht IV.
2022/78/1
Papier, Tinte
Magdeburg 1384
16 × 27 cm
Schenkung von Henry George Richter-Hallgarten
1 Blatt, Querformat, handschriftlich mit Tinte
Schuldbrief von Juden aus Magdeburg und Umgebung für den Erzbischof Albrecht IV. aus dem Jahr 1384.
In diesem Schuldbrief verpflichtet sich ein Dutzend jüdischer Männer kollektiv eine Geldsumme in Höhe von 300 Mark an Albrecht IV. zu zahlen, der von 1383 bis zu seinem Tod 1403 Erzbischof von Magdeburg war. Als Währung ist „brandenburgisches Silber“ in „Magdeburgischem Gewicht“ angegeben. Die Verpflichtung galt nicht nur für die – mit Namen und Herkunftsorten – genannten Männer, sondern schloss ihre Kinder ein. Der Eid wurde rechtsverbindlich auf die Tora („auf Moses Buch“) geleistet. Die Herkunftsorte der jüdischen Aussteller sind nicht nur Magdeburg, sondern erstrecken sich auf einen großen Umkreis, genannt werden u.a. Angermünde, Calbe (Saale), Goslar, Halberstadt, Spandau und Staffelde.
Das Schreiben ist datiert auf Mittwoch nach „Lichtmess“ im Jahr 1384, also auf den 3. Februar 1384 nach dem damals gültigen julianischen Kalender. Es handelt sich bei dem Dokument nicht um das Original, sondern um eine spätere Abschrift. Im Text werden die angehängten Siegel von zwei der Aussteller genannt; das Dokument weist jedoch keinerlei Spuren einer tatsächlichen Besiegelung auf. Die Handschrift ist vermutlich eine Kanzleibastarda.
Das Dokument steht im zeitlichen Kontext massiver antijüdischer Verfolgung im Erzbistum. Im selben Jahr (1384) kam es zur Zerstörung des Magdeburger „Judendorfs“ außerhalb der Altstadt und zur Vertreibung der dortigen jüdischen Gemeinde. Im Folgejahr (1385) gestatteten Erzbischof und Stadt gegen hohe Geldzahlungen (1.000 Mark Silber an den Erzbischof, 500 Mark Silber an die Stadt) die Rückkehr der Vertriebenen und den Wiederaufbau der Siedlung.
Schuldbrief von Juden aus Magdeburg und Umgebung für den Erzbischof Albrecht IV. aus dem Jahr 1384.
In diesem Schuldbrief verpflichtet sich ein Dutzend jüdischer Männer kollektiv eine Geldsumme in Höhe von 300 Mark an Albrecht IV. zu zahlen, der von 1383 bis zu seinem Tod 1403 Erzbischof von Magdeburg war. Als Währung ist „brandenburgisches Silber“ in „Magdeburgischem Gewicht“ angegeben. Die Verpflichtung galt nicht nur für die – mit Namen und Herkunftsorten – genannten Männer, sondern schloss ihre Kinder ein. Der Eid wurde rechtsverbindlich auf die Tora („auf Moses Buch“) geleistet. Die Herkunftsorte der jüdischen Aussteller sind nicht nur Magdeburg, sondern erstrecken sich auf einen großen Umkreis, genannt werden u.a. Angermünde, Calbe (Saale), Goslar, Halberstadt, Spandau und Staffelde.
Das Schreiben ist datiert auf Mittwoch nach „Lichtmess“ im Jahr 1384, also auf den 3. Februar 1384 nach dem damals gültigen julianischen Kalender. Es handelt sich bei dem Dokument nicht um das Original, sondern um eine spätere Abschrift. Im Text werden die angehängten Siegel von zwei der Aussteller genannt; das Dokument weist jedoch keinerlei Spuren einer tatsächlichen Besiegelung auf. Die Handschrift ist vermutlich eine Kanzleibastarda.
Das Dokument steht im zeitlichen Kontext massiver antijüdischer Verfolgung im Erzbistum. Im selben Jahr (1384) kam es zur Zerstörung des Magdeburger „Judendorfs“ außerhalb der Altstadt und zur Vertreibung der dortigen jüdischen Gemeinde. Im Folgejahr (1385) gestatteten Erzbischof und Stadt gegen hohe Geldzahlungen (1.000 Mark Silber an den Erzbischof, 500 Mark Silber an die Stadt) die Rückkehr der Vertriebenen und den Wiederaufbau der Siedlung.
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