Verpflichtungsbescheid des Arbeitsamtes Berlin II für Eva Haake (geb. 1922)

2012_218_3
2012/218/3
Archiv
Urkunde
Papier, Stempelfarbe, Kopierstift
Berlin 15. Januar 1945
21,2 × 14,9 cm
Schenkung von Eva Linpinsel
Formular, handschriftlich ausgefüllt, Stempel.

Der Verpflichtungsbescheid für Eva Haake fußte auf der "Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung", RGBl. I, S. 206. Im § 1 heißt es dort: Für Aufgaben, die der Beauftragte für den Vierjahresplan als besonders bedeutsam und unaufschiebbar bezeichnet, kann das Arbeitsamt Bewohner des Reichsgebietes zur Dienstleistung verpflichten. ..." Die Arbeitgeber waren verpflichtet diese Personen von ihrer regulären Arbeit freizustellen. Eva Haake wurde zur Berlinischen Baugesellschaft m.b.H. abgestellt.

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