Bescheinigung für Moritz Borchardt (1781-1866) betr. Staatsbürgerschaft
2012/249/3
Papier, Tinte
Berlin 14. Januar 1813 - 26. Februar 1813
35 × 21 cm
Schenkung von Dr. Walter Borchardt-Ott und Ruth Jarecki geb. Borchardt-Ott
Bescheinigung für Moritz Borchardt: Königlicher Staatsrath und Polizeipräsident von Berlin, betr. Einreichen von Unterlagen für Staatsbürgerschaft und Eintragen in Familienliste, hs., Berlin, 26.02.1813.
Rund ein Jahr nach dem preußischen Emanzipationsedikt wird Moritz Borchardt vom Königlichen Staatsrath und Polizeipräsidenten von Berlin bescheinigt, dass er "die zur Gewinnung des Staatsbürger- und Einländerrechts erforderliche Erklärung abgegeben, sich gehörig legitimiert hat und in die Familienliste eingetragen worden ist". Daraufhin wurde Borchardt am 30.08.1813 "Preußischer Einländer und Staatsbürger".
Rund ein Jahr nach dem preußischen Emanzipationsedikt wird Moritz Borchardt vom Königlichen Staatsrath und Polizeipräsidenten von Berlin bescheinigt, dass er "die zur Gewinnung des Staatsbürger- und Einländerrechts erforderliche Erklärung abgegeben, sich gehörig legitimiert hat und in die Familienliste eingetragen worden ist". Daraufhin wurde Borchardt am 30.08.1813 "Preußischer Einländer und Staatsbürger".
Wissen Sie mehr zu diesem Objekt?
Haben Sie vielleicht einen Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns: