Bescheid über die Judenvermögensabgabe für Richard Polack (1880-1956)
2013/395/77
Papier
Berlin 12. Dezember 1938
29,7 × 21 cm
Schenkung von Orah Young
Bescheid, Vordruck, handschriftlich ausgefüllt.
Der Bescheid für die Familie Polack wurde am 12. Dezember 1938 ausgestellt. Die erste Rate war schon drei Tage später fällig: am 15. Dezember.
Infolge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 waren die Finanzämter bestens über das Vermögen der Steuerpflichtigen unterrichtet und konnten die Bescheide kurz nach der Durchführung-VO vom 21. November 1938 verschicken. Reichsdeutsche Juden, die bereits im Ausland lebten waren ebenfalls abgabepflichtig. Das Finanzamt Berlin Moabit-West war hinsichtlich der Abgabe für alle deutschen oder staatenlosen Juden zuständig, die Deutschland bis zum 12. November 1938 verlassen hatten. Richard Polack, der seit 1935 in Frankreich lebte, legte gegen den Bescheid Beschwerde ein.
Der Bescheid für die Familie Polack wurde am 12. Dezember 1938 ausgestellt. Die erste Rate war schon drei Tage später fällig: am 15. Dezember.
Infolge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 waren die Finanzämter bestens über das Vermögen der Steuerpflichtigen unterrichtet und konnten die Bescheide kurz nach der Durchführung-VO vom 21. November 1938 verschicken. Reichsdeutsche Juden, die bereits im Ausland lebten waren ebenfalls abgabepflichtig. Das Finanzamt Berlin Moabit-West war hinsichtlich der Abgabe für alle deutschen oder staatenlosen Juden zuständig, die Deutschland bis zum 12. November 1938 verlassen hatten. Richard Polack, der seit 1935 in Frankreich lebte, legte gegen den Bescheid Beschwerde ein.
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