Statut für die Synagogengemeinde Mönchengladbach

Emil Schellmann

2015/483/3
Archiv
Druckerzeugnis
Papier, Karton
Mönchengladbach 2. Juli 1890
19,9 × 13,3 cm Sondermaße (aufgeschlagen): 19,9 × 26,5 cm
Satzung der Synagogengemeinde Mönchengladbach, gebunden, gedruckt, 24 S.; Einband nicht original

Im Juli 1890 gab sich die Gemeinde ein neues Statut, das im August desselben Jahres vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz bestätigt wurde.
Nach § 1 der Satzung umfasste die Gemeinde außer der Stadt und dem Land Mönchengladbach auch Juden der Gemeinden Biersen, Neersen, Schiefbahn und Corschenbroich.

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