Statut für die Synagogengemeinde Mönchengladbach
2015/483/3
Papier, Karton
Mönchengladbach 2. Juli 1890
19,9 × 13,3 cm
Sondermaße (aufgeschlagen): 19,9 × 26,5 cm
Satzung der Synagogengemeinde Mönchengladbach, gebunden, gedruckt, 24 S.; Einband nicht original
Im Juli 1890 gab sich die Gemeinde ein neues Statut, das im August desselben Jahres vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz bestätigt wurde.
Nach § 1 der Satzung umfasste die Gemeinde außer der Stadt und dem Land Mönchengladbach auch Juden der Gemeinden Biersen, Neersen, Schiefbahn und Corschenbroich.
Im Juli 1890 gab sich die Gemeinde ein neues Statut, das im August desselben Jahres vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz bestätigt wurde.
Nach § 1 der Satzung umfasste die Gemeinde außer der Stadt und dem Land Mönchengladbach auch Juden der Gemeinden Biersen, Neersen, Schiefbahn und Corschenbroich.
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