Ausfuhrgenehmigung aus dem Besitz von Elsara Lübinska (geb. 1945)
2024/128/1
Papier, Stempelfarbe, Tinte
Moskau, 20. November 1991
20,5 x 15 cm
o.M. (im Druck), (russisch): "РАЗРЕШЕНИЕ N 041167 // на право вывоза культурных ценностей из СССР"
M. (handschriftlich) (russisch): "пять позиций предметов декоративно-прикладного искусства по фото"
Schenkung von Elsara Lübinska
Die Ausfuhrgenehmigung Nr. 041167 wurde am 19.02.1992 in Moskau für Elsara Lübinska ausgestellt. Sie erlaubt die Ausfuhr von Porzellan aus der UdSSR. Das Dokument umfasst mehrere Abschnitte, die handschriftlich ausgefüllt wurden. Zu den Einträgen gehören der Name der Antragstellerin, ihre Staatsangehörigkeit, ihr Beruf sowie eine Beschreibung der auszuführenden Gegenstände: "fünf kunstgewerbliche Objekte, die durch Fotos dokumentiert sind". Zur Genehmigung wurden fünf Fotografien der verschiedenen Porzellanteile beigefügt. Unter Punkt 7 ist angegeben, dass die Objekte zur Mitnahme in die Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind. Im Jahr 1991 emigrierte Elsara Lübinska als jüdischer Kontingentflüchtling aus Russland nach Deutschland. Am 19.06.2022 nahm sie am partizipativen Sammlungsprojekt „Objekttage“ teil und brachte die Ausfuhrgenehmigung mit.
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