Bürgerbrief für Lea Peretz, der Witwe von Gabriel Marcus
DOK 80/1/17
Papier, Tinte, Siegelwachs
Königsberg/Neumark 7. Juni 1813
32,6 × 20,4 cm
Walter Schwarz, Frederick the Great, his Jews and his Porcelain, The Leo Baeck Institute Year Book, Volume 11, Issue 1, January 1966, S. 300-305
Schenkung von Dr. Walter und Hadassah Schwarz
Ein Blatt, handschriftlich ausgefüllter Vordruck mit Siegel.
Staatsbürgerurkunde der Königlichen Neumärkischen Regierung betr. Beurkundung, dass die Witwe (Lea) von Gabriel Peretz Marcus ihren Familiennamen Peretz beibehalten will und dass sie und ihre Nachkommen als Königlich Preußische Einländer und Staatsbürger zu achten sind.
Text: "Nachdem die Inhaberin dieses die Witwe Peretz zu Landsberg vor der Polizei-Obrigkeit ihres Wohnorts erklärt hat, daß sie den Namen Wittwe Peretz als Familien-Namen ferner beibehalten will, so wird in Gemäßheit des § 4 der Verordnung vom 11ten März 1812 hierdurch bezeuget, daß die Wittwe Peretz und ihre Nachkommen als Königliche Preußische Einländer und Staatsbürger angenommen und überall zu achten sind.
Königsberg in der Neumark, den 7ten Juny 1813"
[folgen Wachssiegel und drei nicht leserliche Unterschriften von Mitgliedern der Königlich Neumärkischen Regierung].
Staatsbürgerurkunde der Königlichen Neumärkischen Regierung betr. Beurkundung, dass die Witwe (Lea) von Gabriel Peretz Marcus ihren Familiennamen Peretz beibehalten will und dass sie und ihre Nachkommen als Königlich Preußische Einländer und Staatsbürger zu achten sind.
Text: "Nachdem die Inhaberin dieses die Witwe Peretz zu Landsberg vor der Polizei-Obrigkeit ihres Wohnorts erklärt hat, daß sie den Namen Wittwe Peretz als Familien-Namen ferner beibehalten will, so wird in Gemäßheit des § 4 der Verordnung vom 11ten März 1812 hierdurch bezeuget, daß die Wittwe Peretz und ihre Nachkommen als Königliche Preußische Einländer und Staatsbürger angenommen und überall zu achten sind.
Königsberg in der Neumark, den 7ten Juny 1813"
[folgen Wachssiegel und drei nicht leserliche Unterschriften von Mitgliedern der Königlich Neumärkischen Regierung].
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