Verleihungsurkunde der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr von Walter Callmann (1885-1960)
2000/302/8
Fotokopie
Berlin 7. Mai 1935
29,6 × 21 cm
Stempel: Original-Photogramm der Photogramm-Gesellschaft
Schenkung von Anneliese Callmann Nachsin
Zeitgenössische Fotokopie der Urkunde zur Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr für den Fabrikbesitzer Walter Callmann.
Ausgestellt durch das Reichsministerium des Innern in Berlin. Walter Callmann rettete mit seinem Boot einen Mann, dessen Boot auf dem Wansee in Brand geraten war. Der Gerettete war lt. der Familienüberlieferung ein ein Parteifunktionär der NSDAP, der sich vehement für die Verleihung der Erinnerungsmedaille einsetzte. Die Erinnerungsmedaille war nicht tragbar.
Im Dritten Reich wurde am 22. Juni 1933 nach preußischem Vorbild vom Reichspräsidenten eine Rettungsmedaille am Bande (tragbar) und eine Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr (nicht tragbar) gestiftet. Die Rettungsmedaille wurde nur an Personen verliehen, die unter eigener erheblicher Gefahr einen anderen Menschen aus Lebensgefahr gerettet hatten.
Ausgestellt durch das Reichsministerium des Innern in Berlin. Walter Callmann rettete mit seinem Boot einen Mann, dessen Boot auf dem Wansee in Brand geraten war. Der Gerettete war lt. der Familienüberlieferung ein ein Parteifunktionär der NSDAP, der sich vehement für die Verleihung der Erinnerungsmedaille einsetzte. Die Erinnerungsmedaille war nicht tragbar.
Im Dritten Reich wurde am 22. Juni 1933 nach preußischem Vorbild vom Reichspräsidenten eine Rettungsmedaille am Bande (tragbar) und eine Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr (nicht tragbar) gestiftet. Die Rettungsmedaille wurde nur an Personen verliehen, die unter eigener erheblicher Gefahr einen anderen Menschen aus Lebensgefahr gerettet hatten.
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